Kündigung wegen privater Internetnutzung
Lesedauer: ca. 5 Minuten
Kündigung wegen privater Internetnutzung
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1991 als Diplomingenieur bei dem Beklagten, dem Wasserwirtschaftsamt W., beschäftigt. Mit einer Dienstanweisung aus dem Jahr 1992 regelt der Beklagte die Nutzung von Computer und Software, die nur zu dienstlichen Zwecken eingesetzt werden dürfen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.