Unterschreitung des tariflichen Mindestlohns
Problempunkt
Der angeklagte Arbeitgeber hatte von August 2004 bis Januar 2006 auf diversen Rasthöfen Sanitäranlagen gepachtet, die er über die gesamte Woche rund um die Uhr sauber zu halten hatte. Die hierzu von ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen stammten aus den ehemaligen GUS-Staaten. Sie blieben jeweils 14 Tage im Monat auf den Rasthöfen, um dort täglich im Zweischicht-Betrieb bis zu zwölf Stunden Reinigungs- und Toilettenaufsichtsarbeiten zu erbringen. Die Mitarbeiterinnen waren auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung angestellt. Der Angeklagte wusste, dass sie noch staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt erhielten.
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Redaktion (allg.)
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