Geleitwort: Krise als Chance

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 Lutz Goebel - Präsident, DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V., Berlin
Lutz Goebel - Präsident, DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V., Berlin

Im vergangenen Jahr haben nahezu eine Million Flüchtlinge den Weg nach Deutschland gefunden. Viele von ihnen werden aufgrund von Krieg und Verfolgung in ihrer Heimat länger in unserem Land leben – auch dauerhaft. Dabei ist die Politik der offenen Arme in der deutschen Bevölkerung nicht unumstritten. Die Zustimmung der Deutschen dafür, Flüchtlingen zu helfen und sie bei uns aufzunehmen, kann dauerhaft nur erhalten werden, wenn uns eine erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt gelingt.

Und genau das ist, was wir nun am schnellsten angehen müssen. Dazu ist Anfang August das Integrationsgesetz in Kraft getreten. Demnach sollen Azubis ein Aufenthaltsrecht für die Dauer der Ausbildung sowie nach einem erfolgreichen Abschluss auch für die Arbeitsplatzsuche und weitere Beschäftigung erhalten. Das Gesetz sieht auch vor, die Vorrangprüfung auszusetzen – allerdings nur in Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit. Warum verliert sich Deutschland im Klein-Klein? Hier hätte es eine bundesweit einheitliche Entscheidung gebraucht.

Die Hürden, Flüchtlinge in den Betrieben zu beschäftigen, sind auch ohne Bürokratie hoch: Für viele Familienunternehmen sind vor allem die unzureichenden Sprachkenntnisse sowie die fehlende Qualifizierung die größten Hindernisse. Eine Lösung, die beide Fliegen mit einer Klappe schlägt, ist unser Vorschlag, dass neben die duale eine triale Ausbildung tritt – bestehend aus praktischer Ausbildung, Berufsschule und Spracherwerb. Die dritte Säule kann zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit führen. Die Leistung des Ausbildungsbetriebs liegt darin, dem Azubi an sämtlichen Tagen, die er im Betrieb tätig ist, einen vollwertigen Rahmen für seinen praktischen Spracherwerb zu bieten, den er so in keiner Sprachschule vorfinden würde. Für zwei Jahre erhalten die Betriebe 1.000 Euro je Flüchtling im Monat für Sprachunterricht und gleichzeitig die Abstellung erfahrener Mitarbeiter für die praktische Sprachvermittlung und Betreuung. Gleichzeitig werden die Flüchtlinge in den Betrieben qualifiziert. Sie nehmen am Arbeitsleben teil, lernen die Sprache und über Kollegen unsere Kultur besser kennen.

Wie schwer wir uns tun, Geringqualifizierten den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen, zeigt das Beispiel der Langzeitarbeitslosen in Deutschland. Mit den hinzukommenden geringqualifizierten Flüchtlingen wird die Aufgabe nicht einfacher. Mir erscheint vor diesem Hintergrund eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts – unabhängig von der Herkunft des Einzelnen – der richtige Hebel zu sein. Für Geringqualifizierte gilt es, die Hürden in den Arbeitsmarkt so niedrig wie möglich zu halten.
Deshalb halten wir Familienunternehmer bspw. die Mindestlohnregelungen für Praktika, die länger als drei Monate dauern, für realitätsfern. Durch die Regelungen hat sich auch bei uns Familienunternehmern die Zahl dieser Praktika deutlich verringert. Für die Erprobung gerade von Flüchtlingen sind aber drei Monate viel zu kurz. Unser Vorschlag lautet daher, Praktika generell für zwölf Monate vom Mindestlohn auszunehmen.
Eine weitere Maßnahme, die Einstellungsbereitschaft der Unternehmer zu erhöhen, wäre, den hierzulande starren Kündigungsschutz konsequent in ein Abfindungsmodell zu überführen. Die Prozesse sind oftmals sehr langwierig und können für Arbeitgeber mit hohen Kosten verbunden sein. Abfindungsmodelle, wie sie in vielen anderen Ländern bereits Gang und Gäbe sind, können hier Abhilfe schaffen. Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Niemand will den Kündigungsschutz in Deutschland abschaffen. Es geht darum, eine höhere Kostentransparenz und Berechenbarkeit herzustellen und es somit zu erleichtern, auch in konjunkturell unsicheren Zeiten die eine oder andere Einstellung mehr vorzunehmen. Ich bin mir sicher, dass gerade die Schwächsten am Arbeitsmarkt davon profitieren würden.

Ich denke, wir sollten die „Flüchtlingskrise“ insgesamt als Chance begreifen, um verkrustete Strukturen auf dem Arbeitsmarkt aufzubrechen. Dies gilt in erster Linie für das Arbeitsrecht. Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir mit den aktuellen Regelungen die vor uns liegenden Aufgaben bewältigen können. Die Regierung sollte hier Mut und Weitblick beweisen. Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen!

Und nicht zuletzt richtet sich auch ein Appell an die Männer, ihre Verantwortung für die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit stärker wahrzunehmen.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

Redaktion (allg.)

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