Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer
Ein Arbeitsplatz für zwei oder mehr Mitarbeiter – was für viele sehr gut vorstellbar ist, beschränkt sich meist aber auf Tätigkeiten, die keine
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat am 21. März eine viel geforderte Änderung des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) angekündigt
Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei bestimmen. Das sieht § 105 Satz 1 GewO vor. Es gibt
Teilzeitrecht und Brückenteilzeit stellen die klassische Spielwiese für Personaler und Führungskräfte dar. Hier müssen nicht nur die Basics sitzen