Kurz gefragt: "Der Fall Emmely reloaded: Mitarbeiterdiebstähle"

Eigentumsdelikte von Mitarbeitern gegenüber dem Arbeitgeber begangen werden meist verharmlost. Doch auch Diebstähle oder eine Unterschlagung von geringwertigen Sachen führen zur sog. Bagatellkündigung. Denn nicht der entstandene monetäre Schaden, sondern der Vertrauensbruch im Arbeitsverhältnis ist das entscheidende Kriterium für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zudem sprechen wir über die oft problematische Verdachtskündigung.

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