Kurz gefragt: "Handlungsbedarf bei der Arbeitszeiterfassung?"

Am 4. Mai hat das Bundesarbeitsgericht die neuere Geschichte zur Pflicht der Erfassung der Arbeitszeit fortgeschrieben. Sie begann mit einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 und sorgt weiter für Unruhe unter den Arbeitgebern.

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