Kurz gefragt: "Geschlechtergleichbehandlung – ein Klassiker im Arbeitsrecht"

Egal, ob es um gleiche Bezahlung oder Frauen in sog. Männerberufen oder umgekehrt geht, Geschlechtergleichbehandlung ist mittlerweile ein Klassiker im Arbeitsrecht und beschäftigt die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit. Wir sprechen anhand von zwei aktuellen Fällen über Diskriminierung wegen des Geschlechts und Vorschriften des AGG.

Mehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht

Hier geht's zum kostenlosen Probelesen.
2 Monate AuA for free inklusive Zugang zu AuA Digital.

Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!

Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier.

Bereits im Jahr 2012 schlug die EU Kommission vor, eine verbindliche Geschlechterquote für Leitungspositionen in börsennotierten Unternehmen auf den Weg zu...
Bereits im vergangenen Jahr haben wir an dieser Stelle die Frage gestellt: „Kommt die verbindliche Geschlechterquote?“ Damals ging es um eine verbindliche Quote...
Kaum eine Regelüberschreitung geschieht im Berufsalltag so oft wie die Täuschung über die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit. Die einen Fälle sind glasklar...
Unbestritten ist, dass es einen Gender Pay Gap gibt. Einzig um die Höhe der Ungleichheit wird sich ernsthaft gestritten. Die Entgeltgerechtigkeit ist eines der...
Über den Fall Bernd Osterloh und seine Vergütung als Betriebsratsmitglied haben wir hier bereits im vergangenen Jahr gesprochen. Anlass war damals eine...
Über das Phänomen AGG-Hopping wurde bereits viel geschrieben. Im Laufe der Jahre wurde es zunehmend ruhiger um die missbräuchliche Berufung auf das AGG im...