Kurz gefragt: "Keine Diskriminierung bei nicht ernsthafter Bewerbung: AGG Hopping reloaded?"

Am 31. März 2022 hat das BAG in einem Urteil (8 AZR 238/21) entschieden, dass eine Altersdiskriminierung nicht vorliegt, wenn der Bewerber sich nicht ernsthaft auf die Stelle beworben hat. Wann ist die Anwendung des AGG ausgeschlossen und bekommen wir es erneut mit den sog. AGG-Hoppern zu tun?

Mehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht

Hier geht's zum kostenlosen Probelesen.
2 Monate AuA for free inklusive Zugang zu AuA Digital.

Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!

Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier.

Vor Kurzem haben wir über die Betriebsbeauftragten gesprochen und zusammengefasst, wer für was im Unternehmen verantwortlich ist. Nicht auf dem Zettel hatten...
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und insbesondere bei der Stellenausschreibung lauern für den Arbeitgeber viele Fallen. Vor allem das AGG setzt hier den...
Ganz aktuell hat sich das BAG (Urt. v. 8.9.2021 – 5 AZR 149/21) mit der Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung beschäftigt. Wir ordnen den Fall in...
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Voraussetzungen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beruht auf § 3 Abs. 1

Der Fachkräftemangel beschäftigt weiter viele Branchen, auch wenn das medial nicht mehr so stark wahrgenommen wird. Viele Unternehmen sind auch in Krisenzeiten...
Das sog. BGM ist zumindest in den größeren Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Welchen Nutzen hat das für den Arbeitgeber und welche Mitbestimmungsrechte des...