Kurz gefragt: "Ramadan und Fasten: Ein arbeitsrechtlicher Blick"

Eines der wichtigsten muslimischen Feste findet in diesem Jahr von Mitte März bis Mitte April statt. Wir klären, was das u. a. für die Arbeitszeit bedeutet und wie sich Arbeitgeber auf Besonderheiten während des Ramadan einstellen können.

Mehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht

Hier geht's zum kostenlosen Probelesen.
2 Monate AuA for free inklusive Zugang zu AuA Digital.

Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!

Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier.

AuA auf LinkedIn

In dieser Folge widmen wir uns wieder einmal einer Gerichtsentscheidung und stellen diesen Sachverhalt in den Mittelpunkt, um den Fragen nachzugehen, welches...
Wir haben an dieser Stelle bereits über das Entgelttransparenzgesetz und den Gender Pay Gap gesprochen. In dieser Folge soll die Entgelttransparenz-RL im...
Mitte Januar wurde der Referentenentwurf zu einem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht, nachdem im August des vergangenen Jahres entsprechende...
Die Arbeitnehmer werden vom Betriebsrat vertreten? Ja, könnte man sagen, so einfach war das einmal. Mittlerweile geht die Anzahl der Betriebsräte in den...
Chat-GPT: Brauchen wir noch Anwälte? Die klassische anwaltliche Beratung muss sich seit jeher neuen Herausforderungen stellen. Die Digitalisierung und nicht...
Arbeiten aus dem Homeoffice oder mobil sind mittlerweile alte Bekannte und es finden sich entsprechende Betriebsvereinbarungen sowie ausdifferenzierte...