Kurz gefragt: "Das erzwungene Ende: Die Druckkündigung"

Die sog. Kündigung auf Verlangen Dritter beschäftigt die Rechtsprechung bereits seit vielen Jahren immer wieder und es gibt hohe Hürden für eine erfolgreiche Durchführung. Warum sich Arbeitgeber dennoch mit dem Thema auseinandersetzen sollten und wann sie tatsächlich keine Wahl mehr haben, besprechen wir in dieser Folge.

Mehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht

Hier geht's zum kostenlosen Probelesen.
2 Monate AuA for free inklusive Zugang zu AuA Digital.

Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!

Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier.

AuA auf LinkedIn

Fragen rundum das Thema Podcast Werbung: aua.anzeigen@hussmedien.de

Die sog. Kündigung auf Verlangen Dritter beschäftigt die Rechtsprechung bereits seit vielen Jahren immer wieder und es gibt hohe Hürden für eine

In der betrieblichen Praxis sind HR-Verantwortliche nicht nur mit den klassischen Aufgaben des Personalmanagements konfrontiert, sondern auch mit...
Die Sondierungen von CDU/CSU und SPD sind abgeschlossen, es geht in die Koalitionsverhandlungen. Dort wird u. a. diskutiert, ob die tägliche durch eine...
Ein Arbeitsplatz für zwei oder mehr Mitarbeiter – was für viele sehr gut vorstellbar ist, beschränkt sich meist aber auf Tätigkeiten, die keine Führungsaufgaben...
Es klingt verlockend: Eine App bietet den Mitarbeitern Social Media Anwendungen, erleichtert ihnen die Terminplanung und möglicherweise kann sogar die HR...
Sogar der Duden hat die Begriffe Krankfeiern und Blaumachen aufgenommen. Die Definition lautet zum einen „der Arbeit fernbleiben ohne wirklich krank zu sein“...