Kurz gefragt: "Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber"
Was können Arbeitgeber tun, wenn sich Mitarbeiter an die Öffentlichkeit wenden und Missstände im Betrieb publik machen oder an die Strafverfolgungsbehörden wenden, ohne zuvor eine interne Aufklärung anzustoßen? Ein aktuelles Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern (5 Sa 172/22) bildet den Ausgangsfall, um diese Fragen zu beantworten.
Mehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht
Hier geht's zum kostenlosen Probelesen.
2 Monate AuA for free inklusive Zugang zu AuA Digital.
Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!
Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier.
AuA auf LinkedIn
Fragen rundum das Thema Podcast Werbung: aua.anzeigen@hussmedien.de
https://www.kongress-arbeitsrecht.de/home.html?mtm_campaign=pod&mtm_kwd=pod