Eine diskriminierende Formulierung in der Stellenausschreibung kann für Arbeitgeber teuer werden. Gleichzeitig gibt es Bewerber, die sich gezielt auf die Suche nach problematischen Ausschreibungen machen und dort bewerben, um nach einer Absage Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Wie lässt sich das Bewerbungsverfahren so gestalten und dokumentieren, dass Unternehmen im Streitfall gut aufgestellt sind?
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