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Kurz gefragt: „Arbeitskampf bei Tesla: Betriebsratswahlen in Grünheide"

HUSS-MEDIEN GmbH/KI unterstützt
Bild: HUSS-MEDIEN GmbH/KI unterstützt

Der Arbeitgeber muss Neutralität wahren und darf sich nicht in die Betriebsratswahlen einmischen, so das BetrVG, so die Theorie. Praktisch kommt es aber immer wieder zu Aktionen im Graubereich oder gar Grenzüberschreitungen. Jüngst sind etwa Teile einer Rede des Werksleiters von Tesla im brandenburgischen Grünheide an die Öffentlichkeit gelangt, in der er die IG Metall sowie deren Vorsitzende vor den anstehenden Betriebsratswahlen hart angegangen sein soll.

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