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Kurz gefragt: "Grenzen der Vertragsfreiheit: Teilzeit und Befristung"

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei bestimmen. Das sieht § 105 Satz 1 GewO vor. Es gibt aber Konstellationen, in denen den Vertragsparteien Grenzen gesetzt sind. Welche Stolperfallen lauern insbesondere im Zusammenhang mit teilzeit- und Befristungsvereinbarungen?

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