Direkt zum Inhalt

Kurz gefragt: "Handyverbot – Wann hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?"

Handys und mittlerweile Smartphones sind seit Langem fester Bestandteil unseres Alltags. Das LAG Niedersachsen, Beschl. v. 13.10.2022, 3 TaBV 24/22, hat entschieden, dass ein Verbot der privaten Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Wir wollen uns den Fall einmal genauer anschauen und u. a. die Frage klären, wie ein solches Verbot in die heutige Arbeitswelt passt.

Mehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht

Hier geht's zum kostenlosen Probelesen.
2 Monate AuA for free inklusive Zugang zu AuA Digital.

Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!

Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier.

AuA auf LinkedIn

Fragen rundum das Thema Podcast Werbung: aua.anzeigen@hussmedien.de