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Kurz gefragt: „Scheinselbstständigkeit bei freien Mitarbeitern“

Der Arbeitnehmerstatus von Beschäftigten im Unternehmen ist i. d. R. unproblematisch. Bedient man sich aber der Dienste freier Mitarbeiter, kann es schnell zu Abgrenzungsproblemen mit weitreichenden Folgen kommen.

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