Mobiles Arbeiten und Homeoffice war für viele Arbeitgeber lange ein wichtiger Bestandteil im Unternehmensalltag. Doch nun zeichnet sich (erneut) eine Gegenbewegung ab: Die Deutsche Bahn will für Beschäftigte mit mobiler Arbeit künftig regelmäßig drei Präsenztage zum Mindeststandard machen, Mercedes-Benz setzt ebenfalls wieder deutlich stärker auf Präsenz. Auch andere Unternehmen prüfen, ob sie ihre Homeoffice-Regelungen verschärfen und für die Verantwortlichen stellt sich damit eine zentrale Frage: Können sie Beschäftigte einfach zurück ins Büro holen – oder setzen Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Mitbestimmung und Vertrauensschutz Grenzen?
Mehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/musterformulare
Fragen rundum das Thema Podcast Werbung: simone.ritter@media2b.de
Hier geht's zum Probelesen.](https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/fachmagazin/abonnement?utm_campa…))
Jetzt 2 Monate AuA testen und danach viele Vorteile genießen!
Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!
Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier](https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/veranstaltungen/online-seminare?…)).
AuA auf LinkedIn
