Ein dienstliches Kleidungsstück, getragen auf einer Mottoparty, kann für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses verantwortlich sein. Unser Ausgangsfall spielt zwar im Beamtenrecht, gleichzeitig wirft er aber die weitergehende Frage auf: Was dürfen Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern erwarten? Wir sprechen darüber, wie weit der Arbeitgeber sich in die privaten Angelegenheiten einmischen kann – während und außerhalb der Arbeitszeit.
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