Änderungen und Neuregelungen im kommenden Jahr

Quelle: pixabay.com
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Das BMAS hat Mitte Dezember einen Überblick über die Änderungen und Neuregelungen bekanntgegeben, die zum 1.1.2018 im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums wirksam werden.

Beachtenswert sind insbesondere die folgenden Punkte:

  • Der Beitragssatz in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung sinkt auf 18,6 %. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er ab Januar 24,7 %.
  • Die Altersgrenzen im Rahmen der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters steigen um einen weiteren Monat. 1953 geborene Versicherte erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und sieben Monaten. Für folgende Geburtsjahrgänge ist die Regelaltersgrenze jeweils um einen weiteren Monat erhöht. Eine spätere Stufe sieht dann die Anhebung von zwei Monaten pro Jahrgang vor. Für die Jahrgänge ab 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
  • Einen Überblick über die neuen Sozialversicherungsrechengrößen finden Sie beim BMAS.
  • Die Sachbezugswerte wurden auf Grundlage der Verbraucherpreise angepasst. Der Wert für Verpflegung stieg von 241 auf 246 Euro (Frühstück 52 Euro, Mittag- und Abendessen jeweils 97 Euro). Der Wert für Mieten und Unterkunft erhöht sich auf 226 Euro.
  • Arbeitgeber und Gewerkschaften können ab 2018 neue Formen der Betriebsrente vereinbaren. Zudem ist die Doppelverbeitragung im Rahmen der bAV abgeschafft. Die steuerliche Förderung von Betriebsrenten wird erheblich ausgeweitet.
  • Bereits 2017 traten wichtige Änderungen im Schwerbehindertenrecht in Kraft. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden auch Änderungen im SGB IX und SGB XII wirksam. Es handelt sich um die zweite von insgesamt vier Reformstufen. Hierzu finden Sie in AuA 1/18 ab S. 8 einen ausführlichen Beitrag von Prof. Dr. Michael Fuhlrott und Nadia Dörich.

Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

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