Arbeitgeberinfos zur Beschäftigung von Flüchtlingen

Source: pixabay.com
Source: pixabay.com

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Arbeit oder Ausbildung von geflüchteten Menschen möglich und was muss bei einem Praktikum beachtet werden? Arbeitgeber, die derzeit offen für den Einsatz von Flüchtlingen in ihrem Betrieb sind, sehen sich oftmals bürokratischen Hürden ausgesetzt. Ob dem wirklich so ist und welche finanzielle Unterstützungsleistungen Arbeitsagenturen und Jobcenter gewähren können, beantwortet die Bundesagentur für Arbeit (BA) unter dem Link „Beschäftigung von geflüchteten Menschen“ auf der Webseite www.arbeitsagentur.de. Zusätzlich wird etwa erläutert, was eine Arbeitsmarktprüfung beinhaltet oder wie geeignete Kandidaten entlohnt werden müssen.

Bei den Agenturen für Arbeit vor Ort gibt es zudem einen erweiterten Service. Die Mitarbeiter stehen laut BA für Fragen zur Verfügung und geben tiefgreifende Informationen. BA-Vorstand Detlef Scheele weiß, „dass Arbeitgeber ein hohes Interesse haben, Flüchtlingen eine Chance zu geben. Oftmals herrscht Unklarheit, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Die neue Internet-Seite soll Arbeitgebern eine erste Orientierung geben.“

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

Printer Friendly, PDF & Email

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung des technischen Leiters eines gemeinnützigen Vereins, die der Verein wegen sehr

Spätestens seit der Flüchtlingswelle, die Deutschland 2015 erreichte, und besonders mit Blick auf die gegenwärtigen Geschehnisse in der Ukraine ist

Die Zahl offener Stellen in Deutschland ist trotz Corona-Pandemie auf einem Rekordhoch. Insbesondere die Entwicklung der Energiepreise sowie

Der Fachkräftemangel ist ein zentrales Problem für die deutsche Wirtschaft. Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt sind weiterhin angespannt, eine Erholung

Neben den vielen Nachteilen hatte die Corona-Pandemie mit ihren Abstands- und Homeofficeregelungen auch einige positive Auswirkungen. Sie hat

Menschen mit Behinderung werden – trotz der Beschäftigungspflicht aus § 154 Abs. 1 SGB IX – in der Arbeitswelt noch immer benachteiligt. Obwohl sie im