Berufsunfähigkeit: Risiko für Job und Familie

 Berufsunfähigkeit – wer möchte sich schon gerne mit diesem Schreckgespenst befassen? Die gängige Risikovorsorge lautet daher, „mir wird schon nichts passieren“. Dabei zeigen Statistiken regelmäßig, dass Berufsunfähigkeit jeden treffen kann – vom Handwerker über den Schlosser bis zum Unternehmer. Und die Auswirkungen sind immens.  

Schon allein aus diesem Grund sollte jeder Erwerbstätige an eine angemessene Absicherung denken. Parallel kommt hinzu, dass die Ursachen für die Berufsunfähigkeit wesentlich vielschichtiger sind, als viele Angestellte und Selbstständige denken. Die meisten glauben, Unfälle seien der Auslöser. Dabei zeigen Untersuchungen, dass inzwischen andere Ursachen wesentlich prominenter in Erscheinung treten. Dazu gehören u. a. Krebs, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, Allergien und psychische Probleme. Angesichts verschiedener Warnsignale ist zudem damit zu rechnen, dass diese Ursachen in Zukunft zunehmen werden.

 

Aus Sicht von Versicherungs- und Verbraucherexperten ist die wichtigste Form der Absicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung. Deren Hauptaufgabe ist es, dem Versicherten im Leistungsfall eine Rente zu zahlen, deren Höhe er und die Versicherungsgesellschaft vorab festgelegt haben. Doch woran orientiert sich die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente? Grundlage für die Leistung ist immer der individuelle Bedarf, der sich aus allen notwendigen Ausgaben zusammensetzt. Eine weitere Stellgröße ist das Einkommen, da im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Bereicherungsverbot gilt.

 

Erwerbstätige, die sich entschließen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sollten auf mehrere Punkte achten: Ein Schlupfloch für den Versicherer bietet das Recht der abstrakten Verweisung, wonach der Leistungsfall nicht eintritt, wenn der Versicherte noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob ein solcher freier Arbeitsplatz überhaupt in der Region angeboten wird, spielt dabei keine Rolle. Von einer solchen Klausel ist daher abzuraten. Parallel lohnt es sich, auf einen frühen Leistungseintritt bei teilweiser Berufsunfähigkeit zu achten und auch über eine Nachversicherung nachzudenken. Letztere räumt die Möglichkeit ein, bei Veränderungen (Kind, Hausbau usw.) die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente anzupassen.

 

Was den Stellenwert der Berufsunfähigkeitsversicherung maßgeblich prägt, ist die Tatsache, dass für den Fall der Berufsunfähigkeit kaum eine Form der staatlichen Unterstützung existiert. Alle, die nach dem 2.1.1961 geboren sind, können maximal auf die Erwerbsminderungsrente zurückgreifen, die nur einen Bruchteil des früheren Einkommens ersetzt. Aus diesem Grund stufen Experten die Vorsorge gegen das Risiko Berufsunfähigkeit als vorrangig gegenüber anderen Risiken ein.

 

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