EU-Kommission will Entsenderichtlinie reformieren

Source: pixabay.com
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Anfang März 2016 stellte die EU-Kommission einen Änderungsvorschlag – COM(2016) 128 final – zur Entsenderichtlinie (96/71/EG) vor. Er sieht für innerhalb der EU entsandte und lokale Arbeitnehmer gleiche Vergütungsvorschriften vor. Ziel ist es, einen vertieften und faireren Binnenmarkt durch gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

in der EU gab es 2014 über 1,9 Millionen Entsendungen. Das ist eine Steigerung um 10,3 % gegenüber 2013 und um 44,4 % gegenüber 2010. Diesen Aufwärtstrend nahm die Kommission zum Anlass, Neuregelungen vorzuschlagen. Demnach sollen allgemeinverbindliche Tarifverträge für entsandte Arbeitnehmer aller Wirtschaftszweige verbindlich werden. Bisher war dies in Deutschland nur in bestimmten Wirtschaftszweigen der Fall. Außerdem soll der Grundsatz der Gleichbehandlung mit lokalen Leiharbeitnehmern gelten, welcher in Deutschland bereits Gesetz ist.Die vollen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Aufnahmemitgliedsstaats sollen erst bei einer langfristigen Entsendung – über zwei Jahre – greifen, wenn dies für den betroffenen Arbeitnehmer günstiger ist.

Die Entsenderichtlinie von 1996 legt bereits den EU-rechtlichen Rahmen fest, der für ein Gleichgewicht zwischen der Förderung und Erleichterung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen und dem Schutz entsandter Arbeitnehmer sowie der Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für gebietsansässige und gebietsfremde Wirtschaftsteilnehmer sorgen soll.

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