Gesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Abschlüsse

© PIXELIO/Gerd Altmann
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„Ein bedeutender Schub für die Integration, eine kräftige Stärkung des Zusammenhalts und ein deutliches Willkommenssignal an kluge Köpfe in aller Welt“ attestiert Staatsministerin Maria Böhmer dem frisch vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Abschlüsse“. 

 

Das sog. Anerkennungsgesetz (BT-Drs. 17/6260) verschaffe im Zuständigkeitsbereich des Bundes einen allgemeiner Anspruch auf individuelle Prüfung, ob eine ausländische Berufsqualifikation mit inländischen Referenzqualifikationen gleichwertig ist. Damit übernimmt Deutschland laut Böhmer international eine Vorreiterposition. Selbst in Einwanderungsländern, wie den USA oder Kanada, gebe es keine vergleichbare Regelung. „300.000 qualifizierte Migranten können von dem Gesetz unmittelbar profitieren“, machte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung deutlich. „Darüber hinaus können sich künftig Fachkräfte aus aller Welt schon im Herkunftsland über die Möglichkeiten der Anerkennung ihres Abschlusses in Deutschland informieren."

Die Neuregelung sei als Artikelgesetz ausgestaltet, um einheitliche Bewertungsverfahren und -kriterien zu gewährleisten, erklärte die Bundesregierung. Zudem werde auf die Besonderheiten der einzelnen Berufsgesetze Bezug genommen. Art. 1 enthalte allgemeine Kriterien für die auf Bundesebene geregelten Berufe. Das Gesetz schaffe außerdem erstmals für nicht reglementierte Berufe einen allgemeinen Verfahrensanspruch. „Jetzt sind die Länder am Zug, schnellstmöglich die Weichen für eine zügige Umsetzung des Gesetzes zu stellen“, betonte die Staatministerin. „Zudem sind die Länder gefordert, eigene gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen. Denn viele Berufe, wie die Lehrer-, Ingenieurs- und Sozialberufe, fallen in ihre Zuständigkeit. Nur wenn auch die Länder bundesweit einheitliche Regeln schaffen, haben wir eine umfassende Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und damit eine echte Willkommenskultur“, so Böhmer.

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