„Haussklaven“

(c) ILO
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So nennt die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Kinder, die tagtäglich als Hausangestellte schuften, teilweise unter gefährlichen, manchmal sogar unter sklavenähnlichen Bedingungen. Die von ihr genannte Zahl beläuft sich auf 10,5 Millionen. Fast drei Viertel von ihnen seien Mädchen, mehr als die Hälfte unter 15 Jahre alt.

Es handele sich um „massive Menschenrechtsverletzungen“, sagte Constance Thomas, die das ILO-Programm zur Abschaffung der Kinderarbeit leitet. Besonders schwer wiege, dass die arbeitenden Kinder meist isoliert von ihren Familien seien. Das bringe sie in eine starke Abhängigkeit von ihren Arbeitgebern. Bei ihren Tätigkeiten seien sie extrem verwundbar für psychische, physische und sexuelle Gewalt.

Die UNO-Sonderorganisation veröffentlichte die Zahlen zum Internationalen Tag gegen Kinderarbeit in Genf. Aus Anlass dieses Aktionstags am 12. Juni sagte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, weltweit hätten 177 Staaten die Konvention zur Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit ratifiziert. „Aktuell sehen wir jedoch, dass Kinder weiterhin als billige Arbeitskräfte missbraucht und ausgebeutet werden.“ Er nannte als Beispiele Arbeiten auf Baumwollfeldern in Usbekistan, an Nähmaschinen in Bangladesch, bei der Herstellung von Lehmziegeln in Pakistan oder bei der Kakaoernte an der Elfenbeinküste. Es sei erschreckend, dass weltweit insgesamt 215 Millionen Kinder Tag für Tag arbeiten müssten.

Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

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