Kommt der gesetzliche Anspruch auf Homeoffice?
Nach übereinstimmenden Medienberichten plant das BMAS dieses Jahr ein gesetzlich verankertes Recht auf Heimarbeit. Verantwortlich hierfür zeichnet Staatssekretär Björn Böhning von der SPD. Hintergrund ist ein Passus im Koalitionsvertrag, nach dem die Regierungsparteien einen Rechtsrahmen für mobile Arbeit schaffen wollen.
Arbeitgeber sollen nach den Vorstellungen des Ministeriums künftig zur Genehmigung von Heimarbeit verpflichtet werden. Hiergegen können sie sich mit dem Einwand wehren, dass eine solche Arbeitsform ganz konkret nicht möglich sei. Seitens der Arbeitgeberverbände wird allerdings eine zu hohe Hürde befürchtet. So äußerte sich der Hauptgeschäftsführer der BDA, Steffen Kampeter, kritisch in der F.A.Z.: „Was Arbeitszeit und Arbeitsort angeht, machen sich gerade die Arbeitgeber an allen Stellschrauben stark für mehr Flexibilität.“ Deshalb sei eine Regelung in den Betrieben sinnvoll. Von bürokratischer Gesetzgebung halte er nicht viel. Ähnlich äußerte sich der Koalitionspartner der SPD. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Peter Weiß, findet Homeoffice zwar „auch gut“. Er hält aber ebenso eine Pflicht zur Genehmigung für unangebracht. Es müssten die unterschiedlichen betrieblichen Erfordernisse berücksichtigt werden. Zudem schaffe die Begründungspflicht einer Ablehnung nur unnötig viel Bürokratie.
Anders sieht das naturgemäß der DGB, der im letzten Jahr erstmals einen Rechtsanspruch auf Heimarbeit einforderte. Zuvor überwogen jedoch auch hier – wenn auch aus anderen Gründen – die kritischen Stimmen, da man die altbekannten Risiken für die Arbeitnehmer in den Blick nahm.
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