Mindestlohn steigt nicht auf 12 Euro

Quelle: pixabay.com
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Anders als u. a. von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gefordert, steigt der Mindestlohn im kommenden Jahr nicht auf einen zweistelligen Betrag. Vielmehr hat das Kabinett erwartungsgemäß beschlossen, eine Verordnung des BMAS zu billigen. Umgesetzt wird so die Empfehlung der Mindestlohnkommission. Zum zweiten Mal hatte sie im Juni 2018 einen Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst und gleichzeitig den Zweiten Bericht zu den Auswirkungen der Lohnuntergrenze vorgelegt.

Mit Wirkung zum 1.1.2019 wird nun der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 9,19 Euro brutto je Zeitstunde und mit Wirkung zum 1.1.2020 auf 9,35 Euro steigen. Im Rahmen einer Gesamtabwägung hatte die Kommission geprüft, welche Höhe des Mindestlohns geeignet für einen angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer ist. Zugleich sollen mit der Festsetzung faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglicht werden, ohne dabei die Beschäftigung im Allgemeinen zu gefährden. Die nachlaufende Tarifentwicklung ist maßgeblich für die Festsetzung der Höhe, hieran orientiert sich die Empfehlung der Experten. Die Daten stammen vom Statistischen Bundesamt, das einen Tarifindex veröffentlicht.

Die Mindestlohnkommission besteht aus ehrenamtlich tätigen Mitgliedern. Es handelt sich derzeit um den Vorsitzenden (Jan Zilius), drei stimmberechtigte ständige Mitglieder der Arbeitnehmerseite (Robert Feiger, Stefan Körzell, Michaela Rosenberger) sowie der Arbeitgeberseite (Brigitte Faust, Steffen Kampeter, Karl-Sebastian Schulte) und zwei beratende Mitglieder aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht (Prof. Dr. Clemens Fuest, Dr. Claudia Weinkopf). Das Gremium wird nach § 4 Abs. 2 MiLoG alle fünf Jahre neu berufen.

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