Minijobgrenze: Erhöhung auf 450 Euro?
Die Koalition hat sich bei den sog. Minijobs auf eine Anhebung der Verdienstgrenze auf 450 Euro geeinigt. Für die „Midijobber“ soll sie von 800 auf 850 Euro steigen.
Zukünftig wären Minijobber damit voll in der Rentenversicherung abgesichert. Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente sowie die Vorteile von Riester-Förderung sollen nun möglich sein. Den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 % sollen die Beschäftigten auf 19,6 % aufstocken können. Minijobber müssten bis zur 450-Euro-Grenze keine Sozialbeiträge bezahlen, Midijobber dagegen einen reduzierten Satz.
Die Anhebung der Verdienstgrenze wäre nach Angaben aus Regierungskreisen ein Beitrag zum Inflationsausgleich. Zuletzt erfolgte 2003 eine Anhebung der Lohngrenze. Bundesweit gibt es etwa 7,4 Mio. geringfügig Beschäftigte. Die Grünen kritisierten eine „Niedriglohnfalle“. So sagte deren Arbeitsmarktexpertin Pothmer, immer mehr unabhängige Experten würden die Abschaffung der Minijobs fordern, weil sich die massenhafte Subventionierung nicht existenzsichernder Beschäftigung als Sackgasse erwiesen habe.
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