Neue AU-Bescheinigung seit Januar 2016

Source: pixabay.com
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Für Krankschreibungen gibt es seit Jahresbeginn nur noch ein Formular, welches die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und den bisherigen Auszahlschein zusammenfasst. Darauf einigten sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gab es ehemals keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vom Arzt. Stattdessen erhielt der Versicherte eine spezielle Bescheinigung für die Krankengeldzahlung von seiner Krankenkasse. Diesen Auszahlschein musste er dann in der Arztpraxis ausfüllen lassen und an den Krankenversicherer zurückschicken, um Krankengeld zu erhalten. Mit dem neuen Vordruck werden der bisherige Auszahlschein und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nun zusammengeführt. Dasselbe Formular ist nun während der gesamten Dauer der Arbeitsunfähigkeit nutzbar, auch während des Krankengeldbezugs.

Die neue Bescheinigung wird vom Arzt IT-gestützt ausgefüllt. Die Versicherten bekommen einen Durchschlag für Ihre Unterlagen. Auch wenn ein Arbeitnehmer Krankengeld erhält, erhält der Arbeitgeber nun einen Nachweis-Durchschlag als Teil des neuen Formulars. Bisher erhielt er nur eine geschwärzte Kopie des Auszahlscheins oder musste eine zweite Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern. Dies ist nun nicht mehr nötig. Arbeitgeber können damit leichter nachvollziehen, bis wann eine Arbeitsunfähigkeit attestiert war und wann die Entgeltfortzahlung endete.

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