Öffentlicher Dienst: Frauen meist untauglich
Jahrzehnte nach der Einführung der leistungsbezogenen Quotenregelung sind Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes noch immer unterrepräsentiert. Eigentlich sind sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern, heißt es in den Gleichstellungsgesetzen.
Dass dem nicht so ist, hat Hans Jürgen Papier, der frühere Präsident des BVerfG, in einem Gutachten für das Land Nordrhein-Westfalen herausgearbeitet: An den Bewertungskriterien der Kandidaten würden so lange Veränderungen vorgenommen, bis es solche mit gleicher Eignung nicht mehr gebe, sondern nur einer als der bestqualifizierte eingestuft werde. Im Zweifel sei dies ein Mann. Dadurch liefe die Quotenregelung bei identischen Qualifikationen leer. Es sei deshalb notwendig, diese Ausdifferenzierung der Qualifikationsmerkmale gesetzlich zu beschränken.
Nach Angaben der Ministerien Ende 2012 seien fast 60 % der beim Land Beschäftigten Frauen. Auch im höheren Dienst sei mehr als die Hälfte der Beschäftigten weiblich. Dennoch falle auf: je höher die Position, desto geringer der Frauenanteil. Im Eingangsamt des höheren Dienstes betrage der Frauenanteil über 60 %, im Endamt jedoch nur noch 27 %. In absoluten Spitzenpositionen sei der Frauenanteil sogar noch geringer als ein Viertel.
