Online-Petition für Syndikusanwälte

(c) Carlo Schrodt / pixelio.de
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Nach den Urteilen des BSG vom 3.4.2014 (B 5 RE 13/14 R u. a.) zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten hat ein Berliner Unternehmensjurist eine Online-Petition beim Bundestag eingereicht, um eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zu erwirken.

Die Petition läuft noch bis zum 19.6.2014. Ziel ist es, Syndikusanwälte auch weiterhin von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien, damit sie die Möglichkeit haben, in den Versorgungswerken der Rechtsanwälte versichert zu sein. Das BSG hatte in den genannten drei Fällen entschieden, dass Unternehmensjuristen den Rechtsanwälten nicht gleichzustellen sind und damit auch nicht von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden können.

Nach den Entscheidungen aus Kassel sind Probleme auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten: So könnte die Besetzung juristischer Stellen im Betrieb drastisch erschwert werden und die Wechselbereitschaft bereits befreiter Inhouse-Juristen aus Sorge vor dem Verlust der Befreiung stark sinken. Bisher liegt eine schriftliche Begründung des Gerichts nicht vor, sodass noch nicht eindeutig geklärt ist, inwieweit angestellte Anwälte in Kanzleien oder andere freie Berufe (Steuerberater, Ärzte, Apotheker etc.) von der Entscheidung berührt sein werden.

Das Buch geht auf die realen Arbeitssituationen, die im Umbruch sind, ein und zeigt sowohl arbeitsrechtliche Herausforderungen als auch erste, bereits in der Unternehmenspraxis umgesetzte Lösungsansätze auf.

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