Perspektive und Orientierung für junge Flüchtlinge

Source: unsplash.com
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Das Bundeskabinett hat am 29.7.2015 eine Änderung der Beschäftigungsverordnung beschlossen. So soll laut BMAS für junge Asylsuchende und Geduldete, die gute Bleibeperspektiven haben, u. a. ein leichterer Zugang zu berufsorientierenden Praktika geschaffen werden. Hierbei handelt es sich um einen weiteren Teil von Maßnahmen, die den Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt – und damit einhergehend die gesellschaftliche Integration – vereinfachen und verbessern sollen.

Die Neuregelung betrifft die Aufhebung des Zustimmungserfordernisses der Bundesagentur für Arbeit für Asylbewerber und Geduldete bei mindestlohnfreien Praktika. Die Arbeitserlaubnis wird zukünftig leichter. Die Maßnahmen gelten für:

  • Pflichtpraktika,
  • Orientierungspraktika bis drei Monate als Voraussetzung für den Studien- bzw. Ausbildungsbeginn,
  • ausbildungs- und studienbegleitende Praktika bis drei Monate und
  • Einstiegsqualifizierungen oder Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung.

Weitere Änderungen und Erleichterungen sind neben den Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang aus dem Jahr 2014 bei der

  • Ermöglichung der Duldung für eine Ausbildung und Verlängerung der Duldung um ein Jahr bis zum Abschluss der Ausbildung sowie bei der
  • Öffnung ausbildungsrelevanter Hilfen für Geduldete zur Verhinderung des Abbruchs einer Ausbildung und beim
  • Zugang zu Berufsausbildungsbeihilfen und Assistierter Ausbildung für Geduldete bereits nach 15 Monaten

geplant.

In diesem Buch werden die verschiedensten Aspekte für Praktiker umfassend dargestellt und der Aufbau und die Systematik des Arbeitsschutzes, Compliance-relevanter Aspekte, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erläutert.

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