Qualifikation und Tätigkeit passen oft nicht zusammen

Quelle: pixabay.com
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Nach einer Studie des Lehrstuhls für Empirische Wirtschaftsforschung der Ruhr-Universität Bochum übernehmen knapp 21 % der Arbeitnehmer Tätigkeiten, für die sie nicht ausgebildet sind. Noch krasser fällt der Befund bei Beschäftigten ohne Berufsausbildung aus: Danach üben 54 % Tätigkeiten aus, für die sie eigentlich formal unterqualifiziert wären. Jede fünfte ungelernte Fachkraft schlägt sogar eine berufliche Laufbahn auf Meister- oder Akademikerniveau ein.

Beschäftigte würden das notwendige Wissen häufig direkt beim Arbeitgeber erlernen. Hinzu kämen durch die praktische Tätigkeit oftmals weitere soft-skills. Auf der anderen Seite verdienen Unterqualifizierte im Schnitt aber auch 7-11 % weniger.

Jörg Dräger von der Stiftung Bertelsmann resümiert deshalb, dass das Knowhow gerade bei ungelernten Fachkräften unzureichend anerkannt werde: „Praxiswissen ist für die persönliche Entwicklung im Unternehmen die wichtigste Währung, bei Bewerbungen wird aber trotzdem vor allem auf den Abschluss geschaut.“

In Auswahlverfahren sollten deshalb ungelernte Bewerber nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Es ist vielmehr zu berücksichtigen, ob die Tätigkeitsfelder den beruflichen praktischen Anforderungen entsprechen. In diesem Fall kann ein vermeintlich unterqualifizierte Bewerber eine gleichwertige Alternative darstellen.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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