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Rechengrößen der Sozialversicherung 2013

Das Kabinett hat die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung entsprechend der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst.

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen in allen Bereichen der Sozialversicherung. Grund dafür sind gestiegene Brutto-Arbeitseinkommen in Deutschland. Nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung wie folgt:

  • Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung beträgt 2.695 Euro/West und 2.275/Ost pro Monat.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 5.800 Euro (West) und 4.900 Euro (Ost) pro Monat.
  • Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 52.200 Euro pro Jahr.
     

Redaktion (allg.)