Reform der BRAO zugunsten der Syndikusanwälte?

(c) Uwe Steinbrich / pixelio.de
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Am 13.1.2015 legte das Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein Eckpunktepapier zur Neuregelung des Rechts für Syndikusanwälte vor: Das Ministerium will eine berufsrechtliche Regelung für die Tätigkeit angestellter Rechtsanwälte schaffen und die Doppelberufstheorie aufgeben. Es ist ein Zulassungsmodell vorgesehen, bei dem der Syndikusanwalt für seine Unternehmenstätigkeit sowie zusätzlich, jedoch nicht zwingend, als freier Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer zugelassen werden kann.

Die Änderungen würden erstmals umfassend das Recht der angestellten Rechtsanwälte in der BRAO regeln. Anlass waren die heftig diskutierten und bereits mit Verfassungsbeschwerden angegriffenen Urteile des BSG vom 3.4.2014 (B 5 RE 13/14 R u. a., AuA 9/14, S. 546), die einen Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter Syndikusanwälte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung verneinten. Als Download verfügbar sind die Eckpunkte auf der Webseite des BMJV.

Weiteres zum Thema erfahren Sie ganz aktuell auch auf unserer Podiumsdiskussion „Der Syndikus im rechtlichen Spannungsfeld“ mit Alexander Gunkel, Martin W. Huff, Prof. Dr. Cord Meyer und Dr. Rupert Felder auf dem Kongress Arbeitsrecht vom 24. bis 25. Februar 2015 in Berlin.

Weiterführende Links:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150113_Eckpunkt...
http://www.kongress-arbeitsrecht-2015.de/programm.html

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