Rentenversicherung: Beitragssenkung 2013

©PIXELIO/Gerd Altmann
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Die Beitragssätze in der Gesetzlichen Rentenversicherung sollen zum 1.1.2013 auf 19 % des Bruttolohns sinken. Das Bundeskabinett hat heute ein entsprechendes Gesetz von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen beschlossen.

Arbeitgeber haben so niedrigere Arbeitskosten und bei den Beschäftigten bleibt mehr Netto vom Brutto. Dadurch können Beitragsszahler und Unternehmen jeweils um ca. 2,7 Milliarden Euro entlastet werden.

Die endgültige Höhe des zukünftigen Beitrags steht damit aber noch nicht fest. Der „Schätzerkreis“ der Rentenversicherung wird den genauen Wert Ende Oktober berechnen. Aufgrund der guten Konjunkturlage in Deutschland scheint sogar eine Absenkung auf 18,9 % möglich.

Ursula von der Leyen kommentierte: „Die deutliche Beitragssatzsenkung zum kommenden Jahr ist vertretbar. Weil die Reserven der Rentenkasse gut gefüllt sind, sorgt der gesetzliche Automatismus dafür, dass der erwerbstätigen Generation ab dem 1. Januar mehr vom hart erarbeiteten Einkommen bleibt. Gut für die Älteren: Die Senkung wird in den kommenden Jahren über die Rentenformel auch zu höheren Renten für die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner führen.

Das "Beitragssatzgesetz" bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Allerdings formatiert sich in einigen Ländern bereits Widerstand. Sie wollen stattdessen die Rücklage der Rentenversicherung weiter ausbauen. Mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit wäre jedoch ein Einspruch möglich.
 

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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