Tarifverträge ermöglichen flexibles Arbeiten

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Die deutsche Wirtschaft benötigt dringend flexiblere Regelungen zur Arbeitszeit und deren Gestaltung in Zeiten des digitalen Wandels. Eine Untersuchung des WSI-Tarifarchivs in der Hans-Böckler-Stiftung zeigt aber, dass bestehende tarifliche Regelungen bereits eine ganze Reihe an Möglichkeiten bieten:

In fast allen Tarifbereichen kann die Arbeitszeit auch unregelmäßig verteilt oder durch Mehrarbeit überschritten werden. Die meisten Tarifverträge enthalten Unter- und Obergrenzen zur Verteilung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit.
In konjunkturellen Krisenzeiten können Arbeitgeber die tarifliche Arbeitszeit auch befristet verkürzen oder Kurzarbeit anordnen – aber auch bezahlte Mehrarbeit ist tarifvertraglich geregelt. Letztere ist in manchen Branchen sogar unbegrenzt möglich, in anderen ist eine maximale Überstundenzahl festgelegt. Eine indirekte Begrenzung findet auch oft mittels täglicher bzw. wöchentlicher Höchstarbeitszeiten statt. Ein Freizeitausgleich ist hingegen selten möglich.
Viele Tarifverträge lassen außerdem – wenn auch in begrenzter Form – Samstagsarbeit zu. Sonntagsarbeit ist hingegen häufig nicht geregelt. Ausdrücklich in die Arbeitszeit einbezogen ist dieser nur in der Landwirtschaft sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe. Nacht- und Schichtarbeit macht Arbeitszeit ebenfalls flexibler. Tarifverträge regeln hier z. B. die maximale Schichtdauer oder den Verteilzeitraum für die regelmäßige Arbeitzeit.
Von besonderer Bedeutung für flexiblere Arbeitszeiten sind die Arbeitszeitkonten. Tarifliche Regelungen gibt es dazu in den letzten 15 Jahren immer mehr.

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