Was ändert sich 2012?

©PIXELIO/iwona golczyk
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Für das neue Jahr 2012 sind zahlreiche Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgesehen:

 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

Bei der Arbeitslosen- und der Rentenversicherung ändern sich 2012 die Beitragsbemessungsgrenzen: In den alten Bundesländern erhöht sich der Betrag auf 5.600 Euro. In den neuen Bundesländern bleibt es bei 4.800 Euro.

Auch in der gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze: von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro. Zudem  erhöht sich die allgemeine Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer von 49.500 auf 50.850 Euro.

 

Familienpflegezeitgesetz

Das Familienpflegezeitgesetz ist zum 1.1.2012 in Kraft getreten. Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können ihre Wochenarbeitszeit maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren - im Gegenzug ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Rentenversicherungsbeitrag sinkt

Der Beitrag zur Rentenversicherung sinkt ab dem 1.1.2012 von 19,9 auf 19,6 % des Bruttogehalts.

 

Minijobber

Die Verdientsgrenze für geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) soll im Laufe des Jahres von 400 auf 450 Euro erhöht werden. Auch bei den „Midijobbern“ soll die Grenze um 50 Euro auf 850 Euro steigen.

 

Lohnsteuerkarte

Die Papierlohnsteuerkarte (2010) bleibt auch für das Jahr 2012 gültig. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) verschiebt sich auf 2013.

 

Erfüllungsquote: Ausgleichzahlung

Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte (5 %) nicht erfüllen, müssen ab 2012 eine höhere Ausgleichszahlung leisten (bis zu 30 Euro mehr). Die erhöhten Sätze sind erstmals zum 31.3.2012 zu zahlen.

 

Insolvenzgeldumlage

Arbeitgeber müssen 2012 (anders als 2011) wieder eine Insolvenzgeldumlage zahlen. Der Umlagesatz beträgt 0,04 %. Das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt ist dabei umlagepflichtig.

 

Zeitarbeit-Mindestlohn

In der Zeitarbeit ist erstmals ein Mindestlohn eingeführt worden. Bis zum 31.10.2013 befristet beträgt er in den alten Bundesländern 7,89 Euro und ab dem 1.11.2012 8,19 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der Satz zunächst auf 7,01 Euro und ab dem 1.11.2012 auf 7,50 Euro.

 

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Ab dem 1.4.2012 können im Ausland erworbene Abschlüsse auf Gleichwertigkeit überprüft werden.

 

Erweitertes Kurzarbeitergeld

Die aufgrund der Wirtschaftskrise eingeführten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind mit Ende des Jahres 2011 ausgelaufen.

 

Rente mit 67

Ab 2012 beginnt die schrittweise Anhebung des Rentenalters. Für die Jahrgänge ab 1964 beginnt das Rentenalter mit 67 Jahren. Ab 1947 steigt das reguläre Renteneintrittsalter um einen Monat pro Jahrgang; bei nach 1958 Geborenen um zwei Monate je Jahrgang.

 

Höhere Grenze für Rentenverträge

Riester- und Rürup-Verträge nach dem 1.1.2012 dürfen frühestens nach dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden (bisher: 60. Lebensjahr), wenn man die staatliche Förderung in Anspruch nehmen will.

 

Entfernungspauschale

Viele Pendler, die mit Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, müssen kein Fahrtenbuch mehr führen. Sie können nun (nur noch) wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder den höheren Preis für Bus- oder Bahntickets als Werbungskosten geltend machen.

 

Werbungskostenpauschale

Für Werbungskosten gilt nun - sogar rückwirkend zum 1.1.2011 -´eine Pauschale von 1.000 Euro (Vorjahr: 920 Euro). Belege müssen nur noch gesammelt werden, wenn man einen höheren Betrag geltend machen will.

 

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Ab Januar 2012 ist Pfändungsschutz nur noch über das „P-Konto“ möglich. Die Kreditinstitute sind verpflichtet, ein solches Konto innerhalb von vier Tagen umzuwandeln. Der Pfändungsfreibetrag beträgt 1.028,89 Euro.

 

Kassenwechsel bei Insolvenz

Bei drohender Insolvenz müssen Krankenkassen ihre Mitglieder zukünftig acht Wochen vorher schriftlich über die Schließung informieren. Der bürokratische Aufwand für einen Wechsel wird vereinfacht und die anderen Kassen sind verpflichtet, auch Kranke, Alte oder Geringverdiener aufzunehmen.

 

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss wird durch eine Ermessensleistung ersetzt. Voraussetzung ist ein Anspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld (vorher 90 Tage).

 

Erhöhung Hartz IV

Der ALG-II-Regelsatz steigt ab Januar 2012 von 364 Euro auf 374 Euro. (Erwachsene) Partner einer Bedarfsgemeinschaft bekommen statt 328 Euro nun 337 Euro.

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