Was droht Unternehmen von der Großen Koalition?

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Bei den Koalitionsverhandlungen haben sich CDU und SPD darauf geeinigt, dass es ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit geben soll. Ein entsprechender Anspruch soll ins TzBfG aufgenommen werden. Zudem werden flexiblere Regelungen für die Elternzeit angedacht.

"Dazu sollen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zukünftig 24 statt zwölf Monate zwischen dem dritten und dem vierzehnten Lebensjahr des Kindes von Müttern oder Vätern in Anspruch genommen werden können", sagte die SPD-Politikerin Manuela Schwesig.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt kritisierte die Pläne von Union und SPD in der Süddeutschen Zeitung scharf: "Ein befristeter allgemeiner Teilzeitanspruch belastet vor allem kleinere und mittlere Unternehmen mit Bürokratie und trägt Unfrieden in die Belegschaft", sagte er der SZ. "Wenn Mitarbeiter immer wieder den Ausfall von Arbeitszeit durch Mehrarbeit ausgleichen müssen, beeinträchtigt dies den Betriebsfrieden. Die Planbarkeit der eigenen Arbeitszeit wird für die nicht in Teilzeit arbeitenden Arbeitnehmer erschwert. Das schafft Konfliktpotenzial innerhalb der Belegschaft und erschwert die Personalplanung in vielen Betrieben."
Stimmen aus der Wirtschaft hatten geklagt, dass sie so zu einem Aufbau von Arbeitsplätzen gezwungen würden, die sie nicht benötigten. Die bereits bestehenden Regelungen seien ausreichend und zweckmäßig.

In den Koalitionsverhandlungen spielt natürlich auch das Thema Mindestlöhne eine große Rolle. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll dazu für alle Branchen geöffnet werden. Und bzgl. eines Mindestlohns für ausgebildete Praktikankten ist man sich auch schon einig.
Gegen diese Pläne sind auch die Gewerkschaften – da es in dieser Gruppe aus ihrer Sicht gar keine Praktikanten geben sollte. Und für die Arbeitgeber würden Mindestlöhne die Bereitschaft schmälern, Praktikumsplätze anzubieten. Laut BDA würden neue Regulierungen bei Zeitarbeit, Teilzeit und befristeten Arbeitsverhältnissen die Arbeitsmarkterfolge ebenso gefährden wie ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn.

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