Wie ehrlich sind Bewerber im Lebenslauf?

Quelle: pixabay.com
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Laut einer Umfrage von Absolventa unter rund 3.000 akademischen Berufsanfängern ist Schummeln im Lebenslauf ein absolutes „No-Go“. 78 % der Berufseinsteiger schließen falsche Angaben aus und für 17 % ist es gerade noch so vertretbar, Tätigkeiten oder berufliche Stationen in der Vergangenheit zum eigenen Vorteil etwas auszuschmücken. Lediglich 5 % haben bereits einen Abschluss oder eine Tätigkeit im Lebenslauf frei erfunden.

Dieses Ergebnis ist erfreulich, meint auch Christoph Jost, Geschäftsführer von Absolventa: „Für Berufsstarter ist Flunkern im Lebenslauf keine Option. Diese Einstellung ist die einzig richtige – moralisch und auch im Interesse der Bewerbungschancen“. Schließlich gehe es im Bewerbungsprozess um die Frage, ob Kandidat und Unternehmen zusammenpassen. Bewusst falsche Angaben würden den Findungsprozess aushebeln. Zudem haben Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, noch Jahre nach dem Ablauf der Probezeit eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn sie arglistig getäuscht wurden. Die Lüge muss sich etwa bei der Einstellung ausgewirkt, das heißt relevant für das Arbeitsverhältnis sein. Zwei Beispiele aus der Praxis belegen ein erfolgreiches Vorgehen gegen „Trickser“ auch nach langer Zeit:

Das Buch geht auf die realen Arbeitssituationen, die im Umbruch sind, ein und zeigt sowohl arbeitsrechtliche Herausforderungen als auch erste, bereits in der Unternehmenspraxis umgesetzte Lösungsansätze auf.

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