Laut einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom sind Fachleute für Datenschutz in den Unternehmen eher die Ausnahme. Lediglich ein Drittel der Arbeitgeber in Deutschland hat eine Vollzeitstelle für den Datenschutz eingeplant.
In insgesamt 59 % der befragten Betriebe steht weniger als eine Vollzeitstelle zur Verfügung, 4 % haben jedoch bis zu zwei volle Stellen für entsprechende Aufgaben eingeplant. Es zeichnet sich hier ab, dass die Zahl der Stellen, sei es Voll- oder Teilzeit, steigt, umso mehr Mitarbeiter im Unternehmen tätig sind. Kleineren Betrieben fehlen vor allem auch die Fachkräfte, um sie mit datenschutzrechtlichen Aufgaben zu betrauen.
Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.
Nathalie Polkowski und Johannes Franzmeier nehmen den fünften Geburtstag der DSGVO zum Anlass für eine Bestandsaufnahme und betrachten im Titelthema
Im Titelthema der August-Ausgabe besprechen Dr. Philipp Byers und Manuela Winkler den rechtlichen Rahmen von KI im Arbeitsverhältnis. Auch im Wortwech
Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz typischerweise entgegen und berechtigt den
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Im Bewerbungsverfahren liegt es nahe, aussichtsreiche Kandidaten auch via Google und Social-Media-Plattformen zu durchleuchten und auf Tauglichkeit zu
Auch fernab der Themen Arbeits- und Datenschutz tummeln sich spezialisierte Mitarbeiter im Unternehmen, die zuständig für die Überwachung und