Literaturtipp: SprAuG

Von Prof. Dr. Wolfgang Hromadka und Dr. Rainer Sieg, 2. Auflage, Luchterhand, Neuwied 2010, 571 Seiten, gebunden, Preis: 89 Euro

Ein Muss für Sprecherausschüsse: Endlich liegt wieder eine aktuelle Kommentierung des Sprecherausschussgesetzes (SprAuG) vor. Professor Wolfgang Hromadka, Passau, und Dr. Rainer Sieg, Vorsitzender des Konzern- und Gesamtsprecherausschusses der Siemens AG, haben die verdienstvolle Arbeit geleistet. Nicht zuletzt diese Verbindung von Wissenschaft und Praxis macht den Kommentar zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel für Sprecherausschüsse und sollte für jedes Gremium zur Grundausstattung gehören.

Das Buch lässt deutlich spüren, dass beide Autoren die Lebenswirklichkeit von Sprecherausschüssen seit vielen Jahren kennen und begleiten. Dies zeigt sich schon in der sehr praxisorientierten Kommentierung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Sprecherausschuss in § 2 SprAuG, darüber hinaus aber auch in vielen anderen Punkten, bei denen die Sprecherausschüsse bislang vom Gesetzgeber im Stich gelassen worden sind und deshalb nach Antworten für ihre Tagesarbeit suchen. So bejahen die Autoren zu Recht das Bestehen eines Rest- und Übergangsmandats für Sprecherausschüsse auch ohne ausdrückliche Regelung im SprAuG. Gleiches gilt für die Zuständigkeit des Konzernsprecherausschusses auch für sprecherausschusslose Betriebe, eine Frage, für die es im SprAuG noch an einer Regelung fehlt, wie es sie bereits seit einiger Zeit für Konzernbetriebsräte gibt. Auch das umstrittene Einsichtsrecht für Sprecherausschüsse in Bruttogehaltslisten wird angenommen und mit einer zutreffenden differenzierten Betrachtung der unterschiedlichen Regelungen im BetrVG und SprAuG unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes begründet.

Als ausgesprochen hilfreich stellt sich der Anhang zu diesem Kommentar dar, in dem sich nicht nur diverse Gesetzestexte finden, sondern insbesondere auch Muster für Geschäftsordnungen und Sprecherausschussvereinbarungen. Auch diesen Mustern merkt man an, dass sie praxiserprobt sind.

Insgesamt handelt es sich damit um ein Werk, dass den Sprecherausschüssen – aber auch den Personalabteilungen in den Unternehmen – dringend zur Anschaffung zu empfehlen ist.

 

Dr. Ulrich Goldschmidt, Hauptgeschäftsführer,

DIE FÜHRUNGSKRÄFTE-DFK, Essen

Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

Printer Friendly, PDF & Email

Der erstmals in hybrider Form veranstaltete Kongress Arbeitsrecht ist im 18. Jahrgang am 7. und 8. Februar erfolgreich über die (Live- und Digital-

Mit der Schuldrechtsmodernisierung fand die AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) auch im Arbeitsrecht ab 2002 Anwendung. Was folgte, war ein

Der Klimawandel macht auch vor der Arbeitswelt nicht halt. Eine Vielzahl an Unternehmen befasst sich seit einiger Zeit mit Überlegungen rund um

Im Titelthema der AuA 12/23 befassen sich Dr. Markus Diepold und Matthias Stelzer (beide Dentons Berlin) mit der ohnehin komplexen Thematik des

In der Januarausgabe der AuA widmen wir uns ganz aktuell und ausführlich im Titelthema „dem“ Dauerbrenner der vergangenen Jahre, dem Verfall von

Randolf Jessl und Prof. Dr. Thomas Wilhelm stellen im Titelthema die These auf, dass geteilte Führung bessere Führung ist. Aus ihrer Sicht ist Co