Außerordentliche Kündigung wegen missverständlichem Facebook-Foto

(c) Tina Gössl / pixelio.de
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Das aufnehmen und verbreiten eines Fotos, das einen Totenschädel mit Polizeimütze vor einer Schule der jüdischen Gemeinde zeigt, ist bei fehlenden Anhaltspunkten für eine rechtsradikale oder nationalsozialistische Gesinnung kein Kündigungsgrund. Eine hierauf gestützte Entlassung eines Polizeiangestellten ist unwirksam, entschied das ArbG Hamburg in einem Urteil vom 18.9.2013 (27 Ca 207/13).

Der Angestellte im Polizeidienst war als Objektschützer eingesetzt und fotografierte in seinem Postencontainer vor der Joseph-Carlebach-Schule der Jüdischen Gemeinde in Hamburg einen Totenschädel, dem er eine Polizeimütze aufsetzte. Dieses Foto veröffentlichte er auf seinem Facebook-Profil. Die Freie und Hansestadt Hamburg als Arbeitgeberin kündigte daraufhin dem Angestellten, weil dieser bereits mit ausländerfeindlichen Sprüchen aufgefallen sei. Dies lasse auf eine rechtsradikale Gesinnung schließen, sodass die Fortführung des Dienstverhältnisses unzumutbar sei. Der Objektschützer wandte ein, zu keiner Zeit einen Zusammenhang zwischen seinem Totenkopf und dem der SS-Totenkopfverbände herstellen zu wollen. Vielmehr sei die ganze Sache ein Scherz gewesen. Für das Foto vor der jüdischen Einrichtung entschuldige er sich ausdrücklich.

Die Kündigungsschutzklage hatte Erfolg. Das ArbG gab dem Polizeiangestellten Recht und stellte die Unwirksamkeit der Kündigung fest. Die Polizei konnte nicht nachweisen, dass der Kläger das Foto wegen einer rechtsradikalen Gesinnung aufgenommen und veröffentlicht hat. Ein Totenschädel findet in vielfacher Hinsicht Verwendung und dient bspw. Sportvereinen als Symbol. Zudem ist die im Hintergrund des Fotos zu sehende Schule nur für Ortskundige als jüdische Einrichtung erkennbar, sodass ein Bezug hierzu nicht ohne weiteres hergestellt werden kann. Die von der Polizei geschilderten Vorfälle im Zusammenhang mit ausländerfeindlichen Äußerungen des Klägers sind nicht aussagekräftig, um das Foto anders bewerten zu können.

Arbeitgeber sind oft verunsichert, wie sie mit Betroffenen umgehen sollen. Das Buch gibt ein umfassenden Einblick ins Thema.

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