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BAG: Griechischer Lehrer klagt gegen Gehaltskürzung

BAG: Griechischer Lehrer klagt gegen Gehaltskürzung

Im Streit um Lohneinbußen eines Lehrers an einer griechischen Volksschule in Nürnberg hat das BAG den EuGH angerufen. Dieser soll klären, ob griechische Gesetze auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind. Der Senat vertagte damit seine Entscheidung über die Klage (Beschl. v. 25.2.2015 – 5 AZR 962/13 [A]).

Ein seit 1996 an einer griechischen Schule in Nürnberg beschäftigter Lehrer – griechischer Staatsangehöriger – forderte die weitere Vergütung i. H. v. über 20.000 Euro für den Zeitraum ab Oktober 2010 bis Ende 2012. Die Republik Griechenland als Arbeitgeberin hatte Teile der Vergütung und der Jahressonderzahlungen von der geleisteten Bruttoentlohnung, die sie in Anlehnung an deutsches Tarifrecht zahlte, abgezogen und berief sich dabei auf griechische Gesetze.

Das ArbG wies die Klage als unzulässig ab; das LAG gab ihr statt. Die Republik Griechenland begehrt mit der Revision vor dem BAG die Wiederherstellung der erstinstanzlichen Entscheidung. Streitentscheidend ist nach Ansicht des BAG, ob die griechischen Vorschriften auf das in Deutschland zu erfüllende und deutschem Recht unterliegende Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Dabei ist die Ausgangsfrage, ob es dem Geltungsbereich der Rom I-VO oder noch dem alten Internationalen Privatrecht (IPR) Deutschland unterfällt. Deshalb vertagte der Senat seine Entscheidung und rief den EuGH dazu an.

Redaktion (allg.)