Beleidigung der Kollegen kann ordentliche Kündigung rechtfertigen

(c)Rainer Sturm/ pixelio.de
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Wenn sich ein Mitarbeiter abfällig über andere Beschäftigte äußert, kann dies zu einer ordentlichen Kündigung führen, entschied das LAG Berlin- Brandenburg in einem Urteil vom 4.2.2014 (19 Sa 322/13). Die Klägerin war in einer Stadtkämmerei als Sekretärin beschäftigt und erhob nicht nur gegen die Kämmerin, sondern auch über ihre Kollegen ehrenrührige Vorwürfe. So verbreitete sie, dass es während der Arbeitszeit u.a. zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen gekommen sei. Daraufhin kündigte der Beklagte das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist. Das LAG beurteilte die Kündigung als rechtmäßig. Nach der Befragung von Zeugen wies es die Kündigungsschutzklage ab. Die Angestellte habe diese Behauptungen zu Unrecht verbreitet und damit ihre Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis massiv verletzt. Auch der Umstand, dass die Arbeitsabläufe in der Kämmerei teilweise zu beanstanden gewesen sind, rechtfertige eine solche Handlung nicht. Dem Landkreis war es daher nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis weiter aufrechtzuerhalten.

Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

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