Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Dienstpflichtenverstoß
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Dienstpflichtenverstoß
Geht ein erkrankter Beamter trotz widerrufener Genehmigung des Dienstherrn seiner Nebentätigkeit nach, verliert er seinen Beamtenstatus. Das hat das BVerwG mit Beschluss vom 31.1.2014 (2 B 88.13) entschieden. Einem Regierungsobersekretär war die Nebentätigkeit in einer Show- und Tanzband genehmigt. Der Dienstherr erlaubte ihm, acht Stunden pro Woche zu spielen; vorausgesetzt er ist gesund. An diese Vorgaben hielt sich der Beamte jedoch nicht. Auch nachdem die Genehmigung widerrufen wurde, trat er trotz Krankheit mit seiner Band auf. Das BVerwG bestätigte die Entscheidung des VG Göttingen, welche den Beamten aus dem Dienst entfernte. Ein aufgrund Krankheit dienstunfähiger Beamter hat die Pflicht, alles Zumutbare zu unternehmen, um seine baldige Genesung herbeizuführen und die Dienstfähigkeit wiederherzustellen. Dieses Ziel muss allen privaten Nebentätigkeiten vorangehen. Die stetige Weigerung des betroffenen Beamten ist ein so gravierender Verstoß, der die Entfernung aus dem öffentlichen Dienstverhältnis rechtfertigt.
