GDL unterliegt mit Unterlassungsantrag zur Befragung über Gewerkschaftszugehörigkeit

(c) Bernd Sterzl / pixelio.de
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Die Koalitionsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft kann dann unzulässig eingeschränkt sein, wenn ein Arbeitgeber bei seinen Beschäftigten nachfragt, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören. So entschied das BAG in einem Urteil vom 18.11.2014 (1 AZR 257/13).

Die klagende Gewerkschaft GDL ist Mitglied der dbb tarifunion, die Arbeitgeberin gehört dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e. V. an. Letzterer schloss mit ver.di und der dbb tarifunion einen „Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Bayern“. Nach Kündigung der Verträge einigten sich ver.di und der Arbeitgeberverband im August 2010. Die Verhandlungen mit der dbb tarifunion scheiterten, woraufhin diese eine Urabstimmung über Streikmaßnahmen ankündigte. Die Arbeitgeberin reagierte darauf mit einem Schreiben, in dem sie die Mitarbeiter aufforderte, unter Angabe von Name und Personalnummer mitzuteilen, ob man Mitglied in der GDL ist. Die Gewerkschaft wehrte sich hiergegen und verlangte die Unterlassung der Befragung wegen Verletzung der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG). Das ArbG gab dem Antrag statt, das Hessische LAG (Urt. v. 7.11. 2012 – 12 Sa 654/11) entsprach ihm mit Einschränkungen und das BAG wies ihn insgesamt ab.

Die Umfrage beeinträchtigt zwar die kollektive Koalitionsfreiheit der GDL. Geschützt sind insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen und hierauf gerichtete Arbeitskampfmaßnahmen. Durch die Befragung erlangte die Arbeitgeberin genaue Kenntnis von Umfang und Verteilung der GDL-Mitglieder im Betrieb. So könnte im laufenden Tarifkonflikt der Verhandlungsdruck auf die Gewerkschaft erhöht werden.
Dennoch hatte der Unterlassungsantrag der GDL, der nicht auf den vorgetragenen Sachverhalt beschränkt war und alle denkbaren Fallgestaltungen umfassen sollte, aus deliktsrechtlichen Gründen keinen Erfolg. Daher mussten die Richter nicht die Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit eines Fragerechts nach der Gewerkschaftszugehörigkeit des Arbeitgebers in einem tarifpluralen Betrieb beantworten.

Arbeitgeber sind oft verunsichert, wie sie mit Betroffenen umgehen sollen. Das Buch gibt ein umfassenden Einblick ins Thema.

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