Kein Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

Source: pixabay.com
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Bei einer Tätigkeit im Homeoffice besteht kein Unfallversicherungsschutz innerhalb der eigenen Wohnung. So entschied das BSG mit Urteil vom 5.7.2016 (B 2 U 5/15 R).

Eine Arbeitnehmerin war im Dachgeschoss ihrer Wohnung an einem Telearbeitsplatz tätig. Sie beabsichtigte sich aus ihrer Küche ein Wasser zu holen, als sie auf der in der Erdgeschoss führenden Treppe ausrutschte und sich verletzte. Die Unfallkasse lehnte einen Arbeitsunfall ab.

Das BSG sah darin ebenfalls keinen Arbeitsunfall. Die Arbeitnehmerin befand sich nicht auf einem Betriebsweg, sondern ist vielmehr im persönlichen Lebensbereich ausgerutscht. Den Weg in ihre Küche hat sie nicht zurückgelegt, um ihre versicherte Beschäftigung auszuüben. Sie ging vielmehr einer rein eigenwirtschaftlichen Tätigkeit nach.
Eine betrieblichen Interessen dienende Arbeit von zuhause nimmt der Wohnung nicht den Charakter der privaten, unversicherten Lebenssphäre. Die ihr innewohnenden Risiken hat nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherte selbst zu verantworten. Außerhalb der Betriebsstätten der Arbeitgeber ist es den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung darüber hinaus kaum möglich, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Es ist deshalb sachgerecht, das vom häuslichen Lebensbereich ausgehende Unfallrisiko nicht der gesetzlichen Unfallversicherung zuzurechnen.

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