Keine Sozialplanabfindung bei Erwerbsminderungsrente
Keine Sozialplanabfindung bei Erwerbsminderungsrente
Die Betriebsparteien dürfen im Sozialplan Mitarbeiter, die nicht arbeiten, sondern eine befristete volle Erwerbsminderungsrente erhalten, von einer Abfindung ausnehmen, wenn damit zu rechnen ist, dass sie auf unabsehbare Zeit arbeitsunfähig bleiben werden (BAG, Urt. v. 7.6.2011 – 1 AZR 34/10).
Der Kläger war seit Dezember 2001 infolge eines Wegeunfalls ununterbrochen arbeitsunfähig. Seit April 2003 bezog er eine bis Ende Juni 2007 befristete Erwerbsminderungsrente. Diese wurde um zwei Jahre bis Ende Juni 2009 verlängert. Seitdem erhält er eine unbefristete Rente. Ende Juli 2008 kündigte ihm die Beklagte betriebsbedingt. Sie hatte sich zuvor mit dem Betriebsrat darauf geeinigt, Arbeitnehmer, die nicht arbeiten können, aber eine befristete volle Erwerbsminderungsrente erhalten und auf unabsehbare Zeit nicht arbeitsfähig sein werden, von Sozialplanleistungen auszunehmen. Voraussetzung war entweder eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Jahren oder eine Bewilligung der Rente für mehr als drei Jahre. Der Mitarbeiter klagte auf Zahlung einer Sozialplanabfindung.
Seine Klage war vor dem BAG erfolglos. Das Gericht konnte keine unmittelbare Benachteiligung wegen einer Behinderung erkennen. Der Kläger steht durch die Sozialplanregelung nicht schlechter als eine andere Person in einer vergleichbaren Lage. Die Sozialplanleistungen sollen wirtschaftliche Nachteile ausgleichen, die Arbeitnehmer durch die Kündigung erleiden. War ein Mitarbeiter aber bereits seit Langem arbeitsunfähig und ist nicht zu erwarten, dass sich dieser Zustand in absehbarer Zeit ändert, entstehen ihm durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine vergleichbaren Nachteile wie arbeitenden Kollegen, die ihren Entgeltanspruch verlieren. Die Betriebsparteien durften daher hinsichtlich der Gruppe derer, die auf unabsehbare Zeit eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, typisierend davon ausgehen, dass es ihnen auch in Zukunft unmöglich sein wird, durch ihre Arbeitskraft Geld zu verdienen.
