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„Sehr gutes Deutsch“ in Stellenanzeige diskriminierend?

„Sehr gutes Deutsch“ in Stellenanzeige diskriminierend?

Die Anforderung „sehr gutes Deutsch“ in einer Stellenanzeige diskriminiert Bewerber nicht wegen ihrer ethnischen Herkunft, wenn die Gesamtschau der Annonce ergibt, dass Tätigkeit und Position ein „sehr gutes Deutsch“ erfordern (LAG Nürnberg, Urt. v. 5.10.2011 – 2 Sa 171/11, rk.).

 

 Die Beklagte, ein internationales Dienstleistungsunternehmen, suchte mit einer Stellenanzeige einen „Spezialist Softwareentwicklung m/w“. Neben zahlreichen weiteren Qualifikationen verlangte sie in der Ausschreibung „sehr gutes Deutsch und gutes Englisch“. Die Klägerin bewarb sich per E-Mail und erhielt ca. zwei Wochen später eine Absage. Sie klagte, weil sie sich wegen ihrer russischen Herkunft diskriminiert fühlte.

 

Das LAG wies die Klage ebenso wie das Arbeitsgericht ab. Ein Anspruch auf Schadensersatz gem. § 15 Abs. 2 AGG besteht nicht, da die Anzeige nicht gegen das Benachteiligungsverbot wegen ethnischer Herkunft verstößt. Eine unmittelbare Benachteiligung lag nicht vor. Das Merkmal „sehr gutes Deutsch“ stellt darauf ab, dass der Bewerber die deutsche Sprache beherrscht – und verlangt nicht, dass er Deutscher ist. Sehr gute Sprachkenntnisse lassen sich grundsätzlich unabhängig von der ethnischen Herkunft erwerben.

Aber auch eine mittelbare Benachteiligung war nicht gegeben . Dabei ist stets auf die Stellenanzeige als Ganzes abzustellen. Die Gesamtbetrachtung zeigte hier, dass die Beklagte die Anforderung „ sehr gutes Deutsch“ nicht aus diskriminierenden Motiven heraus aufstellte. Es handelte sich bei der Stelle nicht um eine Programmiertätigkeit im „stillen Kämmerlein“, sondern es war geplant, den Bewerber in einem Fremdunternehmen in Deutschland einzusetzen, wo er vor allem kommunikationsfähig sein muss. Es war aus der Stellenanzeige heraus nachvollziehbar, dass sehr gute Deutschkenntnisse erforderlich und angemessen waren, um dieses Ziel zu erreichen. Das Urteil ist rechtskräftig, das Gericht hat die Revision nicht zugelassen.

Redaktion (allg.)