Streik abgesagt: Lufthansa-Piloten müssen fliegen

Source: pixabay.com
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Das Cockpit-Personal muss zurück in die Kanzel. Das Hessische LAG hat die für gestern, den 9.9.2015 angekündigten Streiks der Piloten bei Lufthansa und Lufthansa Cargo am gleichen Tag im Eilverfahren untersagt (9 SaGa 1082/15).

Im Vorfeld hatte die Vereinigung Cockpit (VC) einen 24-stündigen Streik für Mittwoch angekündigt, nachdem der letzte Einigungsversuch über ein „Bündnis für Wachstum und Beschäftigung“ zwischen dem Lufthansa-Konzern und der VC nicht zu Stande gekommen war. Am Dienstag hatte dann das ArbG Frankfurt/M. (Urt. v. 13 Ga 130/15) den Antrag der Lufthansa auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen noch zurückgewiesen.

Nach Aussage des LAG sei der Lufthansa-Konzern davon überzeugt gewesen, die VC habe nicht nur den Abschluss eines neuen Tarifvertrags zur Übergangsversorgung der Piloten verfolgt. Grund des Arbeitskampfes sei auch die Mitsprache beim „Wings“-Konzept gewesen. Dem folgte das LAG und untersagte den laufenden Arbeitskampf. Aufgrund vieler Hinweise sei davon auszugehen, das über das formelle Streikziel hinaus auch um Mitbestimmung bei dem Billigflieger-Konzept gekämpft werden sollte. Weil dies kein tariflich regelbares Ziel ist, sei die Arbeitsniederlegung rechtswidrig. Die aktuelle Entscheidung des LAG widerspricht damit der Vorinstanz. Rechtsmittel sind nicht zugelassen.

Weiterführende Links:
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/schlagzeilen/vereinigung-co...

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